Arbeitsrecht

Da unsere Auftraggeber überwiegend Wirtschaftsgesellschaften sind, stehen wir ihnen jederzeit mit arbeitsrechtlicher Beratung zur Seite. Wir wirken bei der Gründung von Arbeitsverhältnissen mit, entwerfen maßgeschneiderte Verträge für Mitarbeiter, die an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen, sowie Arbeitsverträge, individuelle Arbeitsverträge für die Telearbeiter und leitende Arbeitnehmer und die damit eng verbundenen gesonderten Vereinbarungen, Wettbewerbsklauseln oder Verschwiegenheitsvereinbarungen.  

Zur Aufrechterhaltung des vorschriftsmäßigen und reibungslosen Arbeitsverlaufs bieten wir Unterstützung bei der Ausarbeitung der – auf die speziellen Bedürfnisse der einzelnen Arbeitgeber abgestimmten – internen Regelungen an, z.B. bezüglich der in der Firma geltenden ethischen und Unvereinbarkeitsregeln, der Regeln zur Verordnung und Registrierung von außerordentlicher Arbeit oder der Vorschriften in Bezug auf die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von weiteren Leistungen (Firmenwagen, Handy, Cafeteria-System).

Wir beraten Sie in Fragen zur Arbeitszeiteinteilung oder Berechnung der Lohnzuschläge. In einzelnen Fällen stehen wir Ihnen im Laufe der Gewerkschaftsverhandlungen beratend zur Seite.

Wir legen immer großen Wert darauf, dass unsere Mandanten entsprechend umsichtig handeln und die Rechtsvorschriften restlos einhalten, wenn es (durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung, im Einvernehmen der Parteien, innerhalb oder außerhalb der Probezeit) zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt. Im Falle von Massenentlassungen bieten wir bei der Erstellung des Zeitplanes und der Organisierung des Personalabbaus, der Kommunikation mit den Arbeitnehmern Unterstützung und erstellen die erforderlichen Urkunden und übernehmen die Vertretung bei den Behörden.

Da Rechtsstreitigkeiten auch auf diesem Gebiet unvermeidlich sind, vertreten wir unsere Mandanten regelmäßig in arbeitsrechtlichen Prozessen.