Gesellschaftsrecht

Die Mitglieder unserer Anwaltssozietät haben während ihrer mehr als zehnjährigen Arbeit für ungarische und ausländische Mandanten auch in bedeutendem Maße Erfahrung in der gesellschaftsrechtlichen und firmenrechtlichen Betreuung von kleinen und großen Unternehmen angehäuft.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Wahl der Firmenform – die für die Umsetzung ihrer Ziele und ihrer Tätigkeit am besten geeignet ist – und bieten Unterstützung durch Erschließung des für die Entscheidungsvorbereitung erforderlichen rechtlichen Hintergrundes an. Wir übernehmen gerne die Anfertigung von Gründungsdokumenten, Änderungen von Gründungsdokumenten, Protokollen und Beschlüssen von Hauptversammlungen sowie weiteren einschlägigen Gesellschaftsdokumenten, Regelungen („SZMSZ“) und Geschäftsordnungen. Wir vertreten ferner unsere Mandanten im Rahmen des registergerichtlichen Verfahrens.

Unsere Dienstleistung erstreckt sich auf sämtliche Phasen von Wirtschaftsbeteiligten: angefangen bei der Gründung der Gesellschaft, Handelsvertretung oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens über den alltäglichen Betrieb und die eventuelle Umwandlung bis hin zur Auflösung mit oder ohne Rechtsnachfolger.

Unsere Praxis umfasst auch vor Anteilserwerben und Unternehmensaufkäufen durchgeführte Due-Diligence-Prüfungen sowie die umfassende Abwicklung der rechtlichen Aspekte einer Transaktion.

Bei Bedarf wirken wir bei der Vorbereitung und Begutachtung von – dem effektiveren Betrieb dienenden – Syndikatsverträgen sowie Vereinbarungen mit, die die Beziehung von den Mitgliedern einer Firmengruppe untereinander regeln.

Außerhalb von Gesellschaften verfügen wir über Erfahrung in Rechtssachen von gesellschaftlichen Organisationen (Stiftungen, Vereinen) und Genossenschaften.